Logo

Die Entgeltermäßigung

Eine Entgeltermäßigung erhalten (wenn im Veranstaltungsangebot nicht anders vermerkt) und bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Veranstaltungsbeginn:

25 % Ermäßigung erhalten:

  • Teilnehmer unter 18 Jahren
  • Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJler, Bundesfreiwilligendienstleistende
  • Inhaber der Ehrenamtskarte NRW.
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %.
  • Teilnehmer bei Vorlage eines Berechtigungsscheines des Sozialamtes Lüdenscheid, wenn das Familieneinkommen den jeweils geltenden anderthalbfachen Regelsatz nach SGB II bzw. SGB XII nicht übersteigt.


75 % Ermäßigung erhalten:

  • Teilnehmer bei Vorlage eines Berechtigungsscheines des Sozialamtes Lüdenscheid, wenn das Familieneinkommen den jeweils geltenden Regelsatz nach SGB II bzw. SGB XII nicht übersteigt.


Ein Berechtigungsschein kann beim Sozialamt der Stadt Lüdenscheid, Rathaus, Zimmer 313 (Telefon: 02351/17-1664) beantragt werden.

Für Studienreisen, Integrationskurse und einige im Programm gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen wird keine Entgeltermäßigung gewährt.

Eine nachträgliche Entgeltermäßigung während des laufenden Kurses ist nicht möglich.

Für Veranstaltungen, welche die VHS im Auftrag und nach den Bedingungen Dritter durchführt, sind deren Entgeltvorgaben maßgebend. Bei Veranstaltungen, die im Rahmen von Kooperationen stattfinden, gelten die vereinbarten Kooperationsbedingungen.