Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Lüdenscheid

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Lüdenscheid.
Veranstaltungen, insbesondere Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veran-stalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittlerin auf. Die AGB der Volkshochschule finden in diesem Fall nur für die Leistung der VHS Anwendung.
Stand: Juni 2018


§ 1 Anmeldung/Vertrag

  1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
     
  2. Zu allen Veranstaltungen der VHS ist eine Anmeldung in Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Fax, E-Mail, Online-Anmeldung) erforderlich. Eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt nur bei Online-Anmeldungen oder Anmeldungen per E-Mail. Bitte beachten Sie die gesetzliche Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften.
     
  3. Einzelveranstaltungen, für die keine schriftliche Anmeldung erforderlich ist, sind gesondert gekennzeichnet.
     
  4. Die rechtsgeschäftlichen Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen/Stornierungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Homepage der VHS). Ihre rechtsgeschäftlichen Erklärungen geben Sie bitte in jedem Fall gegenüber der Geschäftsstelle der VHS ab.
     
  5. Für Ihre schriftliche Anmeldung füllen Sie bitte den Anmeldevordruck vollständig aus, senden uns diesen mit der Post zu oder geben ihn in der Geschäftsstelle der VHS ab. Um Ihre Anmeldung per Internet, Mail oder Fax berücksichtigen und bearbeiten zu können, benötigen wir neben Ihrem Namen, der Adresse und der Kursnummer auch Ihre Bankverbindung, da Anmeldungen nur mit einer Einzugsermächtigung, die Sie uns erteilen, möglich sind.
     
  6. Sie können sich persönlich zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle anmelden. Die Zahlung der Kursentgelte erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzugsverfahren. Ausnahmen von diesem Zahlungsweg z. B. bei Firmenkursen (Rechnungen) oder Barüberweisungen (nur bei einem triftigen Grund) klären Sie bitte persönlich mit der Geschäftsstelle.
     
  7. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalter und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese Person ist der VHS namentlich und adresslich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der Geschäftsstelle der VHS. Diese Regelung gilt nicht für den Sprachenbereich. Hier ist im Regelfall eine persönliche Beratung notwendig.
     
  8. Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen und den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: 
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleiter/die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten.
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter/der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmern oder Beschäftigten der VHS.
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.).
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
  • Statt einer Kündigung kann die VHS auch den Ausschluss des Teilnehmers von einer Veranstaltungseinheit veranlassen.
    Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. 

    9. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird.
        Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.


§ 2 Entgelt

  1. Für das zu entrichtende Entgelt gilt die durch den Rat der Stadt Lüdenscheid beschlossene Entgeltordnung der Volkshochschule Lüdenscheid. Diese Entgeltordnung ist in der Geschäftsstelle der VHS einzusehen.
     
  2. Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung von Veranstaltungen in der Regel die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erforderlich ist. Wird diese nicht erreicht oder muss aus anderen Gründen die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, kann mit dem Einverständnis der Teilnehmer ein Entgeltaufschlag vorgenommen werden, um die Durchführung des Kurses zu ermöglichen. Die Regelung hierüber erfolgt in der ersten Kursstunde.
     
  3. Eine Entgeltermäßigung erhalten (wenn im Veranstaltungsangebot nicht anders vermerkt) und bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Veranstaltungsbeginn:

       25 % Ermäßigung:

  • Teilnehmer unter 18 Jahren, Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJler, Bundesfreiwilligendienstleistende, Inhaber der Ehrenamtskarte NRW.
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %.
  • Teilnehmer bei Vorlage eines Berechtigungsscheines des Fachdienstes 50.1 – Leistungsabteilung, wenn das Familieneinkommen den jeweils geltenden anderthalbfachen Regelsatz nach SGB II bzw. SGB XII nicht übersteigt.

       75 % Ermäßigung:

  • Teilnehmer bei Vorlage eines Berechtigungsscheines des Fachdienstes 50.1 – Leistungsabteilung, wenn das Familieneinkommen den jeweils geltenden Regelsatz nach SGB II bzw. SGB XII nicht übersteigt. Ein Berechtigungsschein kann beim Fachdienst 50.1 - Leistungsabteilung der Stadt Lüdenscheid, Rathaus, Zimmer 313 (Tel. 02351/17-1664) beantragt werden.

       4. Für Studienreisen, Integrationskurse und einige im Programm gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen
           wird keine Entgeltermäßigung gewährt.

       5. Eine nachträgliche Entgeltermäßigung während des laufenden Kurses ist nicht möglich.

       6. Für Veranstaltungen, welche die VHS im Auftrag und nach den Bedingungen Dritter durchführt, sind deren
           Entgeltvorgaben maßgebend. Bei Veranstaltungen, die im Rahmen von Kooperationen stattfinden,
           gelten die vereinbarten Kooperationsbedingungen.

       7. Kosten für Prüfungen sind von den Prüflingen zu tragen.


§ 3 Teilnahmebescheinigungen

  • Teilnahmebescheinigungen können auf Wunsch nach Abschluss eines Kurses ausgestellt werden.

§ 4 Rücktritt des Teilnehmers

  1. Ein Rücktritt von Veranstaltungen der VHS ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall wird das bezahlte Teilnehmerentgelt in voller Höhe zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt (auch Nichtteilnahme) ist das Entgelt in voller Höhe zu begleichen.
     
  2. Sie können den Vertrag kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen schwerwiegender vorgenommener organisatorischer Änderungen seitens der VHS (nicht jedoch Lehrkraftwechsel) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.
     
  3. Im Arbeitsplan können im Einzelfall gesondert geltende Rücktrittsfristen ausgewiesen sein.

§ 5 Rücktritt durch die VHS

  • Die VHS kann wegen zu geringer Beteiligung (die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel bei 10 Personen oder ist abweichend in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben), wegen Ausfalls der Lehrkraft oder aus sonstigem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten. Die Benachrichtigung bereits angemeldeter Teilnehmer über den Ausfall einer Veranstaltung erfolgt umgehend.

§ 6 Schadenersatzansprüche

  1. Die VHS haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die den Teilnehmern auf dem Veranstaltungsgelände, in der Veranstaltungseinrichtung und während der Lehrveranstaltung entstehen. Schadenersatzansprüche der Vertragspartner oder der Teilnehmer gegen die VHS sind ausgeschlossen. Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt den Erziehungsberechtigten.
     
  2. Die Haftung der VHS für das Abhandenkommen von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer ist ebenfalls ausgeschlossen.
     
  3. Die Haftung der VHS für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.
     
  4. Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.
     
  5. Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

§ 7 Datenschutz

  1. Die VHS setzt in der Verwaltung eine Datenverarbeitungsanlage ein, auf der Ihre persönlichen Daten erfasst und gespeichert werden.
     
  2. Mit der Anmeldung willigen Sie gleichzeitig in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – ausschließlich zu innerbetrieblichen VHS-Zwecken – ein.
     
  3. Unsere Datenschutzrichtlinien sind einsehbar in der Geschäftsstelle der VHS Lüdenscheid und unter www.volkshochschule-luedenscheid.de oder werden auf Wunsch zugesandt. Die Datenschutzrichtlinien der Volkshochschule Lüdenscheid finden Sie unter dem Menüpunkt -> Datenschutz

§ 8 Barrierefreiheit

  • Die Veranstaltungsräume der Volkshochschule sind leider nicht barrierefrei zugänglich. Gehbehinderte oder nicht gehfähige Teilnehmer können – mit leichten Einschränkungen – lediglich Veranstaltungen im Erdgeschoss des Alten Rathauses besuchen. Sollten Sie Hilfe und Unterstützung benötigen, informieren Sie uns rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.